Temu gibt Unterlassungserklärung ab
Der Online-Händler Temu hat nach der
Abmahnung durch den Verbraucherzentrale
Bundesverband (Vzbv) eine Unterlas-
sungserklärung abgegeben. Darin ver-
pflichtet sich der Anbieter, alle mo-
nierten Verstöße zu unterlassen. Der
Verband hatte Temu vorgeworfen, Ver-
braucher mit "willkürlich erscheinenden
Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und
manipulativen Designs" zu verunsichern.
Unrechtmäßig sei etwa der Einsatz soge-
nannter Dark Patterns: Temu setzte mit
Hinweisen wie "Beeile dich! Über 126
Personen haben diesen Artikel in ihrem
Warenkorb" die Kunden unter Druck.