Der Teletext im Ersten

Nutzen Sie bitte zur bestmöglichen Audio-Ausgabe die textbasierte Mobilversion unseres ARD-Textes.

Bei dieser Bildschirmgröße können wir den klassischen ARD Text nicht anzeigen.
Wir empfehlen Ihnen daher die Mobilversion von ARD Text.

PS. Am besten dann gleich ein Lesezeichen für die Mobilversion setzen - dann geht's beim nächsten Mal schneller.

Zur Mobilversion

      Ratgeber: Nachrichten  
Schlappe für Amazon vor dem BGH        
                                       
Das Bundeskartellamt darf den Online-  
Giganten Amazon nach einer Entscheidung
des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter als
Unternehmen mit überragender marktüber-
greifender Bedeutung einstufen und da- 
mit schärfer unter die Lupe nehmen. Das
Gericht habe eine Beschwerde Amazons   
gegen die Entscheidung der Bonner      
Kartellwächter abgewiesen, teilte der  
BGH mit.                               
                                       
Die Bonner Wettbewerbshüter hatten Ama-
zon im Juli 2022 diese Stellung zuge-  
schrieben, womit ihnen weitere kartell-
rechtliche Schritte offenstehen. Gegen 
diesen Beschluss war Amazon vorgegangen
<< 166                         weiter >
Lorem ipsum dolor sit amet

Unterseite

1/1
1 2 3 Rot
4 5 6 Grün
7 8 9 Gelb
0 Blau