Der Teletext im Ersten

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        Medien: Nachrichten  
Urteil: HR muss Wahlspot senden        
                                       
Ein Radiosender des Hessischen Rund-   
funks (HR) muss einer Gerichtsentschei-
dung zufolge einen Wahlwerbespot der   
Satirepartei Die Partei zur Europawahl 
ausstrahlen. Wahlwerbespots dürften nur
dann wegen eines Verstoßes gegen all-  
gemeine Strafgesetze zurückgewiesen    
werden, wenn der Verstoß deutlich sei, 
teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt
am Main mit. (Az.: 1 L 1559/24.F)      
                                       
Der Spot müsse beim Jugendsender YouFM 
ausgestrahlt werden. Der HR lehnte die 
Ausstrahlung ab, weil der Text des     
Lieds gegen den Jugendschutz verstoße. 
Darin werde Sex mit Gewalt verbunden.  
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