Der Online-Riese Amazon ist mit seiner Klage gegen eine verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt gescheitert. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe bestätigte die Einschätzung der Wettbewerbshüter, "dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat". Die entsprechende Einstufung der Behörde war demnach rechtens. (Az. KVB 56/22)
Das Bundeskartellamt hatte 2022 auf der Grundlage einer neuen Regelung Amazon seine "überragende" Marktmacht bescheinigt und den Online-Händler damit unter verschärfte Beobachtung gestellt.