Immunität von AfD-Abgeordnetem Gnauck aufgehoben
Die gegen das Unternehmen Tesla gerichtete Waldbesetzung in Brandenburg kann fortgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde des Polizeipräsidiums gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zurückgewiesen. Dieses hatte Polizeiauflagen u.a. zum Abbau der Baumhäuser abgelehnt.
Auch im Beschwerdeverfahren habe das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken gegen die Erweiterung der Versammlungsfläche nicht ausreichend untermauert, hieß es zur Begründung. (Az. OVG 1 S 30/24)