Ein Verdacht auf einen ärztlichen Kunstfehler mit einem Schaden für die Patienten wird in jedem vierten Fall bestätigt. Das geht aus der Jahresstatistik für Behandlungsfehler 2021 hervor, die der Medizinische Dienst Bund vorstellte. An die Gutachter, die im Auftrag der Krankenkassen tätig werden, haben sich 2021 rund 13.000 Patienten gewendet.
Bei jedem fünften Patienten (rund 2.700 Fälle) konnte bestätigt werden, dass der gesundheitliche Schaden, den er erlitten hatte, eindeutig auf den ärztlichen Fehler zurückzuführen war.